Gewerblicher Grundstückshandel

Gewerblicher Grundstückshandel: Verkauf nach Sanierung und Aufteilung in Eigentumswohnungen

Ein gewerblicher Grundstückshandel kann auch dann vorliegen, wenn kein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der Errichtung oder dem Erwerb und der Veräußerung von Grundstücken besteht. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn die Objekte vor der Veräußerung in nicht unerheblichem Maße modernisiert werden. Dabei ist davon auszugehen, dass durch eine umfassende Renovierung ein Wirtschaftsgut mit eigener Marktgängigkeit entsteht.

Mit dem hierzu ergangenen Beschluss bestätigt der Bundesfinanzhof die bisherige Rechtsprechung zu sanierten und sodann aufgeteilten und veräußerten Immobilien. Die Veräußerungsabsicht wird aus dem engen zeitlichen Zusammenhang zwischen Modernisierung, Aufteilung und Veräußerung abgeleitet. Ein Verkauf von mehr als drei Objekten führt deshalb in solchen Fällen zum gewerblichen Grundstückshandel.



Vorsteuerpauschalierung bei Übersetzern Verlust durch Schuldübernahme