Höhe der Pensionsrückstellung

Höhe der Pensionsrückstellung bei Firmeneintritt in Rumpfwirtschaftsjahren

Der Bundesfinanzhof hatte über den Fall eines am 5.7.1951 geborenen Arbeitnehmers zu entscheiden, der bei Gründung des Unternehmens am 15.11.1991 eingetreten war. Das Unternehmen legte bei der Berechnung der Rückstellung ein Diensteintrittsalter von 39 Jahren zu Grunde. Das Finanzamt ging von einem Diensteintrittsalter von 40 Jahren aus, weil das Unternehmen erst am 15.11.1991 gegründet worden war, und ermittelte eine um 10.000 DM niedrigere Rückstellung.

Das Gericht gab dem Unternehmen Recht und entschied, dass auch bei einem Rumpfwirtschaftsjahr auf das Alter des Arbeitnehmers zu Beginn des Kalenderjahres abzustellen ist. Am 1.1.1991 war der Arbeitnehmer erst 39 Jahre alt.



Kein Anspruch auf Kindergeld Zeitpunkt der Verlustverrechnung