Keine umsatzsteuerfreien Umsätze

Keine umsatzsteuerfreien Umsätze eines sog. Werbeagenten aus der Vermittlung von Versicherungen

Das Umsatzsteuergesetz befreit die Umsätze aus der Tätigkeit als Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler von der Umsatzsteuer. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs gehört zu einer Versicherungsvermittlungstätigkeit, Kunden zu suchen und diese mit dem Versicherer zusammenzuführen.

Umsätze eines Unternehmers, der nur Informationen über potenzielle Kunden sammelt und diese an einen Versicherungsvertreter weitergibt, fallen nicht unter die Befreiungsvorschrift. Dies hat der Bundesfinanzhof in Anlehnung an den Europäischen Gerichtshof und in Abweichung von seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden.



Keine Zwangsentnahme bei Verpachtung Keine erhöhte Investitionszulage