Keine Zwangsentnahme bei Verpachtung

Keine Zwangsentnahme bei Verpachtung landwirtschaftlicher Grundstücke an einen Golfclub

Ein Ehepaar betrieb auf 17 ha einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Davon verpachtete es 10 ha für 30 Jahre an einen Golfclub. Das Finanzamt sah darin eine Entnahme der verpachteten Flächen.

Der Bundesfinanzhof sah dies anders. Die Verpachtung führte nicht zu einer Zwangsentnahme, weil die land- und forstwirtschaftliche Nutzung nach Ende der Verpachtung nicht ausgeschlossen ist. Auf den Anteil der verpachteten Flächen an der Gesamtbetriebsfläche kommt es nicht an.



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