Berufsunfähigkeitsversicherung

Leistungen aus Berufsunfähigkeitsversicherung trotz unvollständiger Angaben bei Antragstellung

Das Saarländische Oberlandesgericht hat einem Versicherungsnehmer trotz unvollständiger Angaben bei Antragstellung Leistungen aus einem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag zugesprochen.

Zwar hatte in dem zu Grunde liegenden Fall der Versicherungsnehmer im Antragsformular nicht alle bis dahin aufgetretenen Beschwerden und Krankheiten vollständig angegeben und deshalb seine vorvertragliche Anzeigeobliegenheit verletzt. Allerdings hatte ihn der Versicherungsagent bei Aufnahme des Antrags darauf hingewiesen, dass diese nicht von Bedeutung seien und deshalb nicht angegeben werden müssten. Dadurch habe der Agent die vollständige Beantwortung der Fragen vereitelt, so dass dem Versicherungsnehmer kein schuldhaftes Handeln vorgeworfen werden könne.



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