Rentenzahlungen

Rentenzahlungen auch bei existenzsicherndem Vermögen als dauernde Last abzugsfähig

Ein Sohn erbte das gesamte Vermögen seines Vaters. Gemäß Erbvertrag war er verpflichtet, seiner Mutter eine monatliche Rente zu zahlen und ihr mehrere Mietgrundstücke zu übertragen. Die Rentenzahlungen machte er als dauernde Last steuerlich geltend. Das Finanzamt folgte dem nicht, weil die Mutter ihren Lebensunterhalt aus den Mieteinnahmen der Grundstücke bestreiten konnte.

Der Bundesfinanzhof entschied dagegen, dass Renten auch dann als dauernde Last abzugsfähig sind, wenn dem Rentenberechtigten Vermögen übertragen wird, aus dem er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.

Hinweis: Mit diesem Urteil ändert der Bundesfinanzhof seine bisher anders lautende Rechtsprechung, die auch das Finanzamt bei seiner Entscheidung zu Grunde gelegt hatte. Es ist zu überprüfen, ob bisher ergangene Steuerbescheide unter Hinweis auf dieses neue Urteil geändert werden können.



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