Pkw-Vermietung an Arbeitgeber

Arbeitnehmer kann bei Pkw-Vermietung an Arbeitgeber Vorsteuer abziehen

Ein Außendienstmitarbeiter erwarb einen Pkw, den er an den Arbeitgeber „zuzüglich Umsatzsteuer“ vermietete. Die monatliche Miete unterwarf er der Umsatzsteuer und machte die Vorsteuer aus den Anschaffungskosten des Pkw gegenüber dem Finanzamt geltend. Das Finanzamt lehnte den Vorsteuerabzug ab.

Der Bundesfinanzhof gab dem Arbeitnehmer Recht. Mit der Vermietung des Pkw ist der Arbeitnehmer Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes geworden. Dabei spielt es auch keine Rolle, dass er Arbeitnehmer beim Mieter des Pkw ist. Zu prüfen ist aber, ob das Mietentgelt die tatsächlichen Aufwendungen deckt. Sollten die Aufwendungen des Arbeitnehmers höher sein als die tatsächlich vereinbarte Miete, wären die Aufwendungen Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer.

Hinweis: Vor Abschluss eines solchen Vertrags sollte mit dem Steuerberater über die Gestaltung gesprochen werden.



GmbH-Gesellschafter Abgrenzung von Erhaltungsaufwand