Körperschaftsteuerguthaben

Bilanzielle Behandlung und Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens per 31.12.2006

Das ausschüttungsabhängige System der Körperschaftsteuerminderung ist durch eine Auszahlung des in der Regel zum 31.12.2006 festgestellten Körperschaftsteuerguthabens ersetzt worden. Falls ein solches unverzinsliches Körperschaftsteuerguthaben festgesetzt worden ist, wird dieses ab 2008 in zehn gleichen Jahresraten vom Finanzamt ausgezahlt.

Nach einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen ist der Anspruch - bei Unternehmen, deren Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt - in der Bilanz zum 31.12.2006 mit dem Barwert gewinnerhöhend anzusetzen. Die Gewinnerhöhung ist bei der Einkommensermittlung zu neutralisieren. Dies gilt auch für den Zinsanteil der in den Folgejahren auszuzahlenden Raten.

Die Oberfinanzdirektion Hannover weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei in Liquidation befindlichen Unternehmen eine Abtretung des Körperschaftsteuerguthabens auf eine natürliche Person (z. B. Gesellschafter) möglich ist. Dazu muss allerdings eine amtlich vorgeschriebene Abtretungsanzeige (Vordruck) vorgelegt werden.



Rentenversicherungspflicht GmbH-Gesellschafter