Rentenversicherungspflicht

Bundessozialgericht bestätigt Rentenversicherungspflicht arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger

Die Rentenversicherungspflicht arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Dies hatte das Bundessozialgericht bereits im Jahr 2006 entschieden. Sie verstößt insbesondere nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz oder die Berufsfreiheit.

An dieser Auffassung hat das Bundessozialgericht in einem neuen Verfahren festgehalten. Erneut hatte ein Bürger argumentiert, die entsprechenden Vorschriften seien verfassungswidrig. Das Gericht entschied, hierüber brauche in der Sache nicht entschieden zu werden, denn die Frage sei geklärt. Ein Beschwerdeführer, der die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache aus der Verletzung des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes herleitet, müsse unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundessozialgerichts darlegen, worin er die für eine Gleich- oder Ungleichbehandlung wesentlichen Sachverhaltsmerkmale sieht. Außerdem müsse er belegen, dass der Gesetzgeber die äußersten Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit überschritten hat. Beides habe der Beschwerdeführer versäumt.



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