Vermittlung von Gesellschaftsanteilen

Auch Vermittlung von Gesellschaftsanteilen durch Untervermittler umsatzsteuerfrei

Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zur Umsatzsteuerpflicht für die Vermittlung von Gesellschaftsanteilen geändert. Die Vermittlungsleistung ist auch dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn die Gesellschaftsanteile durch einen Untervermittler vermittelt werden, der weder vom Anteilsveräußerer noch vom Anteilserwerber unmittelbar, sondern von einem anderen Vermittler beauftragt wurde. Im entschiedenen Fall war ein Handelsvertreter für eine GmbH tätig, die Kapitalbeteiligungen im Immobilienbereich vertrieb. Damit war die GmbH Hauptvermittler und der Handelsvertreter Untervermittler.

Der Europäische Gerichtshof hatte zur Steuerfreiheit von Kreditvermittlungen entschieden, dass kein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Vermittler und einer der Parteien des zu vermittelnden Vertrags bestehen muss. Gleiches muss nach Auffassung des Bundesfinanzhofs für die Vermittlung von Gesellschaftsanteilen gelten.



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