Schenkungsteuer

Schenkungsteuer trotz entgeltlicher Ablösung eines nicht abzugsfähigen Vorbehaltsnießbrauchs

Eine Mutter hatte ihrem Sohn 1993 ein bebautes Grundstück geschenkt und sich den lebenslänglichen Nießbrauch vorbehalten. Der Sohn durfte nach den Vorschriften des Erbschaftsteuergesetzes den Kapitalwert des Nießbrauchs nicht bei der Schenkungsteuerfestsetzung als Belastung abziehen. 1997 zahlte er 750.000 DM an seine Mutter, damit sie auf ihr Nießbrauchsrecht verzichtete. Er machte jetzt gegenüber dem Finanzamt geltend, ihm sei das Grundstück nicht geschenkt worden, sondern er habe es für 750.000 DM gekauft.

Der Bundesfinanzhof teilte die Auffassung des Sohnes nicht, weil die entgeltliche Ablösung des Nießbrauchs ein selbstständiges Rechtsgeschäft war, das die steuerlichen Folgen der Schenkung nicht rückwirkend beseitigte.

Hinweis: Bei der anstehenden Reform der Erbschaftsteuer ist der Abzug des Nießbrauchs als erbschaftsteuermindernde Belastung vorgesehen.



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