Gültigkeitsdauer von Geschenkgutscheinen

Beschränkung der Gültigkeitsdauer von Geschenkgutscheinen kann unwirksam sein

Das Oberlandesgericht München hatte die Wirksamkeit einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Internetwarenanbieters zu beurteilen, nach der offerierte Geschenkgutscheine generell nur ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig sein sollten.

Das Gericht stellte grundsätzlich fest, dass solche Klauseln der Inhaltskontrolle unterliegen und dabei auch die Belange der Beschenkten berücksichtigt werden müssen, obwohl diese nicht Vertragspartner des Verwenders sind. Die konkrete Klausel beurteilte das Gericht als unwirksam, weil sie den Gutscheininhaber wegen der erheblichen Abweichung von den gesetzlichen Verjährungsfristen unangemessen benachteiligt.



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