Verpachtung unbebauten Grundbesitzes

Einkünfteerzielungsabsicht bei dauerhafter Verpachtung unbebauten Grundbesitzes

Bei einer dauerhaften und nicht verbilligten Vermietung eines bebauten Grundstücks ist die Einkünfteerzielungsabsicht nicht zu prüfen.

Diese Typisierung gilt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs allerdings nicht für eine dauerhafte Verpachtung eines unbebauten Grundstücks. Für solche Grundstücke ist eine Prognoseberechnung für einen Zeitraum von 30 Jahren vorzunehmen. Ergibt sich danach ein Werbungskostenüberschuss, sind die Verluste (wegen Liebhaberei) in keinem Veranlagungszeitraum anzuerkennen.



Geschäftsveräußerung im Ganzen Gemischt genutztes Gebäude