Verkauf eines Optionsrechts

Auch Verkauf eines Optionsrechts auf Erwerb eines GmbH-Anteils steuerbar

Nach Feststellung des Bundesfinanzhofs ist auch die Veräußerung einer Option auf den Erwerb einer GmbH-Beteiligung steuerpflichtig. Solche Veräußerungsgeschäfte werden wie die Veräußerung von wesentlichen Beteiligungen behandelt, soweit sie dem Erwerber die wirtschaftliche Verwertung des bei der Kapitalgesellschaft eingetretenen Vermögenszuwachses ermöglichen.

Im entschiedenen Fall hatte der Mehrheitsgesellschafter einer GmbH das Stammkapital erhöht. Dem eingetretenen neuen Gesellschafter wurde ein unwiderrufliches Kaufangebot gemacht. Diese Vereinbarung enthielt zusätzlich ein Bestimmungsrecht, wonach der Altgesellschafter auch einen fremden Dritten als möglichen Erwerber benennen konnte. Dieses Optionsrecht veräußerte der Gesellschafter an eine andere Kapitalgesellschaft mit Gewinn. Seiner Auffassung, der Vorgang unterliege nicht der Einkommensteuer, widersprach das Gericht.



Grunderwerbsteuerpflicht Anzeigepflicht nach Gewerbeordnung