Eigenheimzulage

Eigenheimzulage bei nicht ausgeübtem Vorbehaltsnießbrauch und Nutzung durch den Eigentümer

Bei einer unter Vorbehalt des Nießbrauchs übertragenen Immobilie hat der Erwerber im Regelfall keinen Anspruch auf Eigenheimzulage, auch wenn er das Objekt selbst bewohnt. Wird der Nießbrauch jedoch nicht ausgeübt, ist dies anders zu beurteilen, wie eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zeigt.

Eine Mutter hatte eine von ihrem Sohn bewohnte Immobilie teilentgeltlich auf den Sohn übertragen und sich ein lebenslängliches unentgeltliches Nießbrauchsrecht vorbehalten. Anschließend wurde privatschriftlich vereinbart, dass die Mutter auf ihr Nießbrauchsrecht zu Gunsten ihres Sohnes verzichtet und dieser als Gegenleistung Zinsen und Tilgung für eine Hypothek zu übernehmen hatte.

Das Finanzamt sah das nicht als ausreichend für die Gewährung der Eigenheimzulage an. Der Bundesfinanzhof dagegen vertrat die Ansicht, dass die vertragliche Gestaltung eine Nutzung des Eigentümers zu eigenen Wohnzwecken begründete und somit die Voraussetzungen für die Gewährung der Eigenheimzulage vorlagen.



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