Restnutzungsdauer von Wirtschaftsgütern

Neuschätzung der Restnutzungsdauer von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens in Fällen der Aufstockung bei Umwandlung

Eine GmbH wurde mit Wirkung zum 1. Januar 1996 in eine Personengesellschaft umgewandelt. Dabei entstand ein Übernahmeverlust. Dies führte zur Aufstockung der übergegangenen Wirtschaftsgüter über den Buchwert hinaus bis zum Teilwert. Streitig war, ob durch die Wertaufstockung der Wirtschaftsgüter sich deren Restnutzungsdauer verlängerte. Alternativ stellte sich die Frage, ob die um den Wertaufstockungsbetrag erhöht ausgewiesenen Vermögensgegenstände über die verbleibende sich aus der ursprünglichen Nutzungsdauer ergebende Restnutzungsdauer zu verteilen wären.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Wird der Buchwert von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens im Rahmen der Umwandlung eines Unternehmens von einer Kapital- in eine Personengesellschaft aufgestockt, ist die Restnutzungsdauer neu zu schätzen. Der AfA-Satz ist entsprechend anzupassen. Bemessungsgrundlage ist der um den Aufstockungsbetrag erhöhte bisherige Buchwert des Wirtschaftsguts.



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