Umsatzsteuerpflicht Sammelbeförderung

Umsatzsteuerpflicht bei Sammelbeförderungen von Arbeitnehmern

Die unentgeltliche Beförderung eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch den Arbeitgeber ist eine Leistung auf Grund des Dienstverhältnisses, die den privaten Bedarf des Arbeitnehmers erfüllt und der Umsatzsteuer unterliegt. Die beim Arbeitgeber angefallenen Kosten sind dann Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer.

Anders verhält es sich, wenn der Arbeitgeber eine Sammelbeförderung seiner Arbeitnehmer vornimmt, weil keine öffentlichen Verkehrsmittel vorhanden sind und die Arbeitnehmer deshalb nicht pünktlich zur Arbeit kommen können. In solchen Fällen ist in der Beförderung keine Leistung zu sehen, so dass auch keine Umsatzsteuerpflicht entsteht. So hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Im entschiedenen Fall hatte ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer mit Bussen von der Wohnung zur Arbeitsstätte befördern lassen, weil für die Arbeitnehmer keine zumutbare Möglichkeit bestand, ihre Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln bis zum Arbeitsbeginn zu erreichen. Die Arbeitnehmer zahlten pro Tag je 1 €. Dieses Entgelt versteuerte der Arbeitgeber. Das Finanzamt wollte dagegen die vom Arbeitgeber getragenen Kosten als Bemessungsgrundlage ansetzen.



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