Standplätze auf Wochenmärkten

Die Überlassung von Standplätzen auf Wochenmärkten an Markthändler kann als Grundstücksvermietung umsatzsteuerfrei sein

Überlässt ein Unternehmer, der Wochenmärkte organisiert und durchführt, Standplätze an Händler, stellt diesen Strom zur Verfügung und übernimmt die Endreinigung, stellt dies eine einheitliche Leistung dar. Dabei steht die Vermietung der Standplätze im Vordergrund, die anderen Leistungen sind bloße Nebenleistungen zu dieser Hauptleistung. Die Entgelte der Markthändler sind daher insgesamt als Entgelte für die Überlassung von Grundstücksflächen umsatzsteuerfrei. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.



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