GmbH-Stammeinlage kein Darlehen

GmbH-Stammeinlage darf nicht umgehend als Darlehen an die GmbH & Co. KG weiterfließen

Die allgemeinen Kapitalaufbringungsregeln des GmbH-Rechts gelten auch bei der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG. Danach ist die Einlageforderung der GmbH nicht erfüllt, wenn die an sie gezahlten Einlagemittel umgehend als „Darlehen“ an die von den Inferenten beherrschte KG weiterfließen.

Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Fall entschieden, in dem die mangels eigenen Kontos der Komplementär-GmbH in bar geleisteten Stammeinlagen bereits nach neun Tagen in voller Höhe als Darlehen an die KG weitergeleitet worden waren.

Nach Auffassung des Gerichts ergibt sich auch aus den Kapitalerhaltungsregeln keine andere Bewertung, weil diese Regeln erst nach dem ordnungsgemäß abgeschlossenen Kapitalaufbringungsvorgang anwendbar sind.



Zwangsversteigerungsverfahren Auflösung einer Ansparrücklage