Investitionszuschüsse

Investitionszuschüsse sind bei Einnahmenüberschuss

Investitionszuschüsse sind bei Einnahmenüberschussrechnung im Jahr der Bewilligung zu berücksichtigen

Öffentliche Investitionszuschüsse für die Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter mindern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Sie können jedoch auch in voller Höhe als Einnahmen angesetzt werden, wenn dies für den Empfänger günstiger ist.

Der Bundesfinanzhof hat sich zur zeitlichen Berücksichtigung solcher Zuschüsse bei der Einnahmenüberschussrechnung geäußert: Bei Ermittlung des Gewinns durch Einnahmenüberschussrechnung kommt es nicht darauf an, wann diese Zuschüsse ausgezahlt werden. Maßgebend für die steuerliche Berücksichtigung ist das Jahr der Bewilligung. Dies gilt sowohl für die Kürzung bei den Anschaffungs- oder Herstellungskosten als auch bei Ausübung des Wahlrechts zur Sofortbesteuerung.



Landwirtschaft: Pensionspferdehaltung Zwangsversteigerungsverfahren