Liebhaberei landwirtschaftl. Pachtbetrieb

Liebhaberei bei einem landwirtschaftlichen Pachtbetrieb

Ob eine selbstständige Tätigkeit als Liebhaberei anzusehen ist, hängt hauptsächlich von der Totalgewinnprognose ab. Dies gilt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs auch für einen landwirtschaftlichen Pachtbetrieb.

Eltern hatten ihrem Sohn den landwirtschaftlichen Betrieb zunächst für 10 und nach Verlängerung um weitere 10 auf 20 Jahre verpachtet. Innerhalb des ersten 10-Jahreszeitraums beliefen sich die Verluste auf insgesamt ca. 92.000 DM. Das Finanzamt ging von fehlender Gewinnerzielungsabsicht aus und ließ die Verluste außer Ansatz.

Eine solche Beurteilung ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs durchaus möglich. Dies gilt auch dann, wenn das Pachtverhältnis lediglich die Vorstufe einer später geplanten unentgeltlichen Hofübergabe ist. Auch unter Einbeziehung des verlängerten Pachtvertrags in eine Prognoserechnung war im geschilderten Fall ein Totalgewinn nicht zu erkennen, so dass von Liebhaberei auszugehen war.



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