USt-freie Lieferung in EU-Länder

Pflicht, das Vorliegen einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung nachzuweisen, mit EU-Recht vereinbar

Das deutsche Umsatzsteuerrecht stellt bestimmte Anforderungen an den vom Unternehmer zu erbringenden Nachweis, dass eine umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung vorliegt. Eine innergemeinschaftliche Lieferung liegt vor, wenn ein Unternehmer Waren in einen anderen EU-Mitgliedstaat an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen liefert. Zum Nachweis muss der Unternehmer im Regelfall u. a. einen handelsüblichen Beleg, aus dem sich der Bestimmungsort des gelieferten Gegenstands ergibt, und in den Fällen, dass der Abnehmer den Gegenstand in einen anderen EU-Mitgliedstaat befördert, eine Versicherung des Abnehmers vorlegen, dass er oder ein von ihm Beauftragter den Gegenstand ins übrige Gemeinschaftsgebiet befördert. Diese Anforderungen sind nach Auffassung des Bundesfinanzhofs mit dem EU-Recht vereinbar.

Kann der Unternehmer den Nachweis nicht führen, ist der Umsatz regelmäßig als steuerpflichtig zu behandeln. Nur wenn auch ohne diese Unterlagen eindeutig feststeht, dass eine innergemeinschaftliche Lieferung vorliegt, ist der Umsatz steuerfrei.



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