Ärztlich verordneter Hippotherapie UST-frei

Umsätze aus ärztlich verordneter Hippotherapie sind umsatzsteuerfrei

Eine Diplom-Pädagogin betrieb ein Zentrum für therapeutisches Reiten (Hippotherapie). Die Behandlungen wurden ausschließlich von angestellten Krankengymnasten mit hippotherapeutischer Zusatzausbildung durchgeführt. Vom Gesamtumsatz entfielen rd. 90 % auf diese Behandlungen, die von Ärzten verordnet und von diesen als Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen auch überwacht wurden. Die Umsätze behandelte die Diplom-Pädagogin als steuerfrei, während das Finanzamt sämtliche Umsätze der Umsatzsteuer unterwarf.

Dem widersprach der Bundesfinanzhof. Die im entschiedenen Fall durchgeführte Hippotherapie ist eine Heilbehandlung, die von der Umsatzsteuer befreit ist. Da die Angestellten über die berufliche Qualifikation verfügen und die Heilbehandlung von Ärzten verordnet und überwacht wird, spielt es auch keine Rolle, ob Krankenkassen die Kosten für diese Art der Heilbehandlung übernehmen.



Werbungskosten Vermietung/Verpachtung Alleinerziehende mit volljährigem Kind