Abfärberegelung bestätigt

Bundesverfassungsgericht bestätigt Abfärberegelung

Das Bundesverfassungsgericht hält die so genannte Abfärberegelung für gerechtfertigt. Von Abfärberegelung spricht man, wenn eine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielende Personengesellschaft teilweise auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt. In diesen Fällen infizieren die Einkünfte aus Gewerbebetrieb die aus selbstständiger Arbeit mit der Folge, dass sämtliche Einkünfte der Personengesellschaft gewerblich werden und damit der Gewerbesteuer unterliegen.

Auf Grund der Anrechnung der Gewerbesteuer (ab 2008 3,8faches des Gewerbesteuermessbetrags) auf die Einkommensteuer wird die dadurch entstehende Belastung zwar gemildert, bei hohen Gewerbesteuersätzen verbleibt aber immer noch eine Zusatzbelastung.

Die Abfärbung kann vermieden werden, wenn z. B. eine personenidentische weitere Personengesellschaft gegründet wird, die ausschließlich den gewerblichen Teil abwickelt.



Keine Kapitalertragsteuererstattung Betriebsveräußerung