Bezieher von Erwerbsminderungsgrenzen

Hinzuverdienstgrenzen für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten

Die Rente wegen Erwerbsminderung wird seit dem 1.1.1996 in abgestufter Höhe und abhängig vom Hinzuverdienst gezahlt. Die Hinzuverdienstgrenze wird für jeden Rentner individuell ermittelt.

Ab 1.7.2008 gelten i. d. R. folgende Hinzuverdienstgrenzen für die jeweilige Erwerbsminderungsrente:

Erwerbsminderungsrenten wegen voller Erwerbsminderung bei Rentenbeginn ab 1.1.2001  zulässiger Hinzuverdienst
Alte Bundesländer 
zulässiger Hinzuverdienst
Neue Bundesländer 
in voller Höhe  400,00 €  400,00 € 
in Höhe von drei Vierteln  633,68 €  556,85 € 
in Höhe der Hälfte  857,33 €  753,39 € 
in Höhe von einem Viertel der Vollrente  1.043,70 €  917,17 € 
wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Rentenbeginn ab 1.1.2001     
in voller Höhe   857,33 €  753,39 € 
in Höhe der Hälfte der Vollrente  1.043,70 €  917,17 € 


Im Einzelfall kann sich die entsprechende Hinzuverdienstgrenze aber auch bei den Neubeziehern erhöhen. Zur Vermeidung von Fehlern sollte in allen Fällen Auskunft beim Rentenversicherungsträger eingeholt werden.



Bezieher von Teilrenten wegen Alters Veräußerung von Bezugsrechten