Bezieher von Teilrenten wegen Alters

Hinzuverdienstgrenzen für Bezieher von Teilrenten wegen Alters

Personen, die Teilrenten wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, dürfen vor Vollendung des 65. Lebensjahres zusätzlich zu ihrer Rente noch in dem gesetzlich vorgegebenen Rahmen hinzuverdienen.

Ab 1.7.2008 gelten i. d. R. folgende Hinzuverdienstgrenzen für die Teilrenten wegen Alters:

Teilrente wegen Alters  Zulässiger Hinzuverdienst
Alte Bundesländer
 
Zulässiger Hinzuverdienst
Neue Bundesländer
 
Vollrente  400,00 €  400,00 € 
in Höhe von zwei Dritteln  484,58 €  425,83 € 
in Höhe der Hälfte  708,23 €  622,36 € 
in Höhe von einem Drittel der Vollrente  931,88 €  818,90 € 


Im Einzelfall kann sich die entsprechende Hinzuverdienstgrenze erhöhen. Zur Vermeidung von Fehlern sollte deshalb in allen Fällen Auskunft beim Rentenversicherungsträger eingeholt werden.



Jahressteuergesetz 2009 Bezieher von Erwerbsminderungsgrenzen