Verluste aus Wohnwagenvermietung

Selbstständig Tätiger kann Verluste aus Wohnwagenvermietung in Österreich abziehen

Das Abzugsverbot für Verluste aus einer ausländischen Betriebsstätte im Bereich Fremdenverkehrsleistungen widerspricht nach Auffassung des Bundesfinanzhofs der Niederlassungsfreiheit. Es gilt deshalb nicht für Verluste aus anderen Staaten der Europäischen Union.

Ein Masseur hatte Verluste aus der Wohnwagenvermietung auf österreichischen Campingplätzen mit seinen inländischen Gewinnen verrechnet. Das Finanzamt lehnte das ab. Dieser Auffassung ist der Bundesfinanzhof entgegengetreten. Das Gericht beruft sich in seiner Entscheidung auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Das Urteil erging zur Rechtslage bis einschließlich 1998. Die Abzugsfähigkeit von Verlusten aus einer ausländischen Betriebsstätte wurde danach noch einmal verschärft und bei Existenz eines Doppelbesteuerungsabkommens ganz ausgeschlossen.



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