Verkauf neu errichteter Gebäude

Zusatzleistungen beim Verkauf neu errichteter Gebäude umsatzsteuerfrei

Veräußert ein Bauträger ein Grundstück einschließlich eines noch zu errichtenden Gebäudes, ist der Umsatz in voller Höhe (Grundstückskaufpreis und Werklohn) von der Umsatzsteuer befreit. Die Umsatzsteuerbefreiung gilt auch für nachträglich vereinbarte, nicht notariell beurkundete und zusätzlich zu bezahlende Sonderwünsche des Erwerbers.

Dies gilt nach Auffassung des Bundesfinanzhofs jedenfalls dann, wenn die Zusatzleistungen vor Übergabe des bebauten Grundstücks ausgeführt werden.



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