Rückstellung für ausstehende Urlaubstage

Berechnung von Rückstellungen für ausstehende Urlaubstage

Rückstellungen für ausstehende Urlaubstage sind nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofs wie folgt zu berechnen:

Jahresgehalt geteilt durch die Zahl der regulären Arbeitstage (250 Tage, ohne Berücksichtigung von Urlaubstagen) multipliziert mit der Zahl der ausstehenden Urlaubstage.



Damit widersprach das Gericht der Auffassung einer Gesellschaft, die bei der Berechnung eine andere Formel angewandt wissen wollte, und zwar

Jahresgehalt geteilt durch 220 Arbeitstage multipliziert mit der Zahl der ausstehenden Urlaubstage.



Das Gericht verweist in diesem Zusammenhang auf die gefestigte Rechtsprechung dazu und sieht keinen Anlass, von diesen Grundsätzen abzuweichen.



Keine verlängerte Festsetzungsfrist Einbringung von Grundstücken