Bodenschatz als Betriebsvermögen

Bodenschatz als notwendiges oder gewillkürtes Betriebsvermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

Ein unter der Erdoberfläche befindlicher Bodenschatz ist als selbstständiges Wirtschaftsgut zu bewerten. Ein selbstständiges Wirtschaftsgut Sand-/Kiesvorkommen kann nach Ansicht des Bundesfinanzhofs weder notwendiges noch gewillkürtes Betriebsvermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs sein, wenn es nur zum Zweck erworben wird, es von einem Dritten im Rahmen dessen Gewerbebetriebs abbauen zu lassen.

Die hierzu ergangene Entscheidung betraf den Fall eines Landwirts, der mehrere Grundstücke mit einem vermuteten Kies- und Sandvorkommen erworben hatte. Im Kaufvertrag wurde der Wert des Grund und Bodens mit ca. 43 TDM und der des Bodenschatzes mit ca. 500 TDM angesetzt. Der mit einem gewerblichen Unternehmen abgeschlossene Sandabbauvertrag kam nicht zu Stande, so dass der Landwirt im Rahmen seiner land- und forstwirtschaftlichen Gewinnermittlung eine Teilwertabschreibung auf das erworbene Sandvorkommen vornahm.

Eine solche Teilwertabschreibung ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs nicht möglich, weil das selbstständige Wirtschaftsgut Sand-/Kiesvorkommen kein Betriebsvermögen darstellt, sondern vielmehr dem Privatvermögen zuzuordnen ist. Im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung ist eine Teilwertabschreibung nicht möglich.



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