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Kein Erlass von Grunderwerbsteuer, wenn sich wirtschaftliche Erwartungen nicht erfüllen
Die Grunderwerbsteuer besteuert den Erwerb eines Grundstücks. Dabei spielt es keine Rolle, ob und ggf. in welchem Umfang sich die mit dem Grundstückserwerb verbundenen wirtschaftlichen Erwartungen für die Beteiligten erfüllen. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs ist die Grunderwerbsteuer deshalb nicht aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen, wenn sich die wirtschaftlichen Erwartungen nicht erfüllen.
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