Lohnsteuerhaftungsbescheid

Lohnsteuerhaftungsbescheid gegen Arbeitgeber nur bis zum Ende der Festsetzungsfrist möglich

Werden Lohnsteuern vom Arbeitgeber nicht ordnungsgemäß einbehalten, kann ihn das Finanzamt hierfür durch einen Lohnsteuerhaftungsbescheid haftbar machen. Dies ist allerdings nur bis zum Ende der sog. Festsetzungsfrist möglich. Sie beträgt vier Jahre und beginnt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs mit Ablauf des Jahres, in dem die jeweilige Lohnsteueranmeldung abgegeben wurde.

1. Beispiel:

Die Lohnsteueranmeldung für November 2002 wurde am 10.12.2002 abgegeben. Die Festsetzungsfrist hierfür beginnt am 31.12.2002 und endet am 31.12.2006.

2. Beispiel:

Die Lohnsteueranmeldung für Dezember 2002 wurde am 10.1.2003 abgegeben. Die Festsetzungsfrist hierfür beginnt am 31.12.2003 und endet vier Jahre später am 31.12.2007.



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