|
Tilgungsraten auf BAföG-Darlehen steuerlich nicht abzugsfähig
Ein ehemaliger Student machte in seiner Einkommensteuererklärung Tilgungsraten auf ein während seines Studiums aufgenommenes Darlehen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) als Werbungskosten geltend.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass darlehensfinanzierte Aufwendungen für ein Studium im Kalenderjahr der Verausgabung steuerlich anzusetzen sind. Tilgungsraten auf ein BAföG-Darlehen können dagegen steuerlich nicht berücksichtigt werden, auch nicht als außergewöhnliche Belastung.
|
|