Aufwendungen für den Garten

Aufwendungen für den Garten sind nicht anteilig Kosten des häuslichen Arbeitszimmers

Ein Unternehmer nutzte in seinem Einfamilienhaus einen Raum als Arbeitszimmer. Er ließ den Garten neu anlegen. Die Kosten hierfür machte er anteilmäßig im Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zur Gesamtwohnfläche als Betriebsausgaben geltend.

Der Bundesfinanzhof ließ die Kosten nicht zum Abzug zu, weil der Garten nicht der Einkünfteerzielung diente.

Hinweis: Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind seit 2007 nur noch dann abzugsfähig, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit bildet.



Voraussetzung für Kindergeldanspruch Aufteilung eines einheitlichen Kaufpreises