Herausgabepflicht Steuererstattung

Herausgabepflicht der hälftigen Steuererstattung bei Insolvenzverfahren über Vermögen des anderen Ehegatten

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg ist ein Ehegatte grundsätzlich zur Herausgabe der ihm nach ehelicher Zusammenveranlagung hälftig zugeflossenen Steuererstattung verpflichtet, nachdem über das Vermögen des anderen Ehegatten das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Eine z. B. im Rahmen einer arbeitsteiligen Ehe zwischen den Eheleuten im Innenverhältnis vereinbarte hälftige Teilung der Steuererstattung steht dem Rückforderungsanspruch nicht entgegen.

In dem zu entscheidenden Fall hatte sich in den beiden Jahren, für die eine Steuererstattung festgesetzt wurde, der Ehemann im Wesentlichen um den Haushalt und die Familie gekümmert. Seine Ehefrau, über deren Vermögen später das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, hatte aus ihren in diesem Zeitraum erheblichen Einkünften weitestgehend allein den Unterhalt bestritten.

Nach Auffassung des Gerichts stand materiellrechtlich die gesamte Steuerrückzahlung der Ehefrau zu, weil die Erstattung allein darauf beruhte, dass die Ehefrau zuvor aus ihrem Vermögen erhebliche Vorauszahlungen geleistet hat, deren Überschuss später wieder ausgekehrt worden ist. Der Ehemann selbst hätte bei getrennter Veranlagung weder Vorauszahlungen zu leisten noch Erstattungen zu erwarten gehabt.



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