Kein Kindergeld für Ausländer

Kein Kindergeld für Ausländer ohne ausdrückliche Anspruchsberechtigung

Ausländer haben nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs nur Anspruch auf Kindergeld, wenn sie berechtigt im Besitz bestimmter Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz sind. Für Vertriebene aus Nicht-EU-Staaten ist ihre Anerkennung als Vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit Voraussetzung.

Liegen die Voraussetzungen nicht vor oder wurden zu Unrecht deutsche Ausweispapiere ausgestellt, besteht kein Anspruch auf Kindergeld.



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