Verlustabzug

Verlustabzug geht Freibeträgen für außergewöhnliche Belastungen vor

Freibeträge für außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen können erst dann abgezogen werden, wenn ein Verlustabzug berücksichtigt worden ist.

Der Bundesfinanzhof musste sich zu diesem Problem äußern, weil ein Betroffener eine Verfassungswidrigkeit geltend gemacht hatte. Diese Verfassungswidrigkeit vermochte das Gericht nicht zu erkennen. Dazu wurde festgestellt, dass Sinn und Zweck der Freibeträge eine steuerliche Entlastung sei. Diese Entlastung sei nicht erforderlich, wenn das Einkommen durch einen Verlustabzug ohnehin nicht besteuert wird.



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