Anerkennung von Pensionszusagen

Voraussetzungen zur Anerkennung von Pensionszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer

Einem Urteil des Bundesfinanzhofs sind allgemein zu beachtende Grundsätze zur steuerlichen Anerkennung von Pensionszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer zu entnehmen:

Es ist aus körperschaftsteuerlicher Sicht nicht zu beanstanden, wenn eine Kapitalgesellschaft ihrem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer die Anwartschaft auf eine Altersversorgung zusagt. Die Zusage muss nicht vom Ausscheiden des Begünstigten aus dem Dienstverhältnis als Geschäftsführer mit Eintritt des Versorgungsfalls abhängig gemacht werden. In diesem Fall ist es aber notwendig, das Einkommen aus dem fortbestehenden Dienstverhältnis auf die Versorgungsleistung anzurechnen.

Anstelle der Altersrente kann eine bei Eintritt des Versorgungsfalls fällige, einmalige Kapitalabfindung in Höhe des Barwerts der Rentenverpflichtung vereinbart werden. Wird in diesem Fall das Dienstverhältnis fortgeführt, ist bei der Festsetzung der weiteren Vergütung ein der eingetretenen Altersversorgung Rechnung tragender Abschlag vorzunehmen.

Auch die Zusage eines sofort unverfallbaren, aber zeitanteilig bemessenen Rentenanspruchs ist jederzeit zulässig. Die unverfallbare Anwartschaft darf sich aber wegen des für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer geltenden Nachzahlungsverbots nur auf den Zeitraum zwischen Erteilung und Fälligkeit der Versorgungszusage, also die gesamte tatsächlich erreichbare Dienstzeit, erstrecken. Dabei ist zusätzlich ein mindestens zehnjähriger Zeitraum zwischen der Erteilung der Pensionszusage und dem Eintritt des Versorgungsfalls zur Erdienung der Versorgungsanwartschaft einzuhalten. Ein vor der Erteilung der Versorgungszusage liegender Beschäftigungszeitraum ist bei der Berechnung unberücksichtigt zu lassen.

Zwingende Voraussetzung für jegliche Anerkennung von Pensionszusagen ist in allen Fällen eine im Voraus getroffene, zivilrechtlich wirksam vereinbarte und tatsächlich durchgeführte Vereinbarung.



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