ABM Kräfte

ABM-Kräfte sind Arbeitnehmer im Sinne des Investitionszulagenrechts

Das Investitionszulagengesetz definiert den Begriff des Arbeitnehmers nicht unmittelbar. Deshalb hat die Auslegung nach steuerlichen Grundsätzen zu erfolgen. Maßgeblich ist die Begriffsbestimmung nach dem Lohnsteuerrecht. Danach sind Arbeitnehmer Personen, die in privatem Dienst angestellt oder beschäftigt sind und dem Arbeitgeber ihre Arbeitskraft schulden. Dies ist der Fall, wenn die Personen bei der Ausübung ihres Berufs unter der Leitung des Arbeitgebers stehen oder in seinem geschäftlichen Organismus verpflichtet sind, seinen Weisungen zu folgen.

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs sind deshalb auch ABM-Kräfte als Arbeitnehmer im Sinne des Investitionszulagenrechts anzusehen. Die gegenüber regulären Arbeitnehmern deutlich herabgesetzten Einsatzmöglichkeiten und eine niedrigere Wertschöpfung rechtfertigen keine andere Auslegung.



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