Körperschaftsteuerguthaben

Abzinsungsbetrag des Körperschaftsteuerguthabens ist zu neutralisieren

Das zum 31.12.2006 ermittelte Körperschaftsteuerguthaben, das sich aus der „Umgliederung“ des ehemaligen EK 40 ergab, wird in 10 gleichen Jahresbeträgen in den Jahren 2008 bis 2017 ausgezahlt und ist steuerfrei. Wegen der langen Laufzeit ist der Anspruch auf Auszahlung abzuzinsen.

Eine GmbH hatte den Abzinsungsbetrag Gewinn mindernd berücksichtigt. Dem folgte der Bundesfinanzhof nicht. Das Gesetz bestimmt, dass die Aktivierung des Körperschaftsteuerguthabens zu neutralisieren ist. Dies gilt auch für dessen Wertberichtigung (Abzinsungsbetrag).



Anspruch des Sozialhilfeträgers ABM Kräfte