Testamentsvollstreckung

Auch bei Testamentsvollstreckung liegt personelle Verflechtung einer Betriebsaufspaltung vor

Die Gesellschafter einer GbR waren mehrheitlich an einer GmbH beteiligt. Die GmbH-Anteile unterlagen jedoch der Testamentsvollstreckung, die die verstorbene Mutter der Gesellschafter angeordnet hatte. Danach durfte nur der Testamentsvollstrecker die Gesellschafterrechte in der GmbH wahrnehmen.

Die GbR vermietete ein Grundstück an die GmbH. Das Finanzamt behandelte die Mietüberschüsse als gewerbliche Einkünfte, weil wegen der personellen Verflechtung eine sog. Betriebsaufspaltung vorlag. Die Gesellschafter wehrten sich hiergegen, weil sie auf Grund der Testamentsvollstreckung keinen Einfluss auf die Geschäfte der GmbH nehmen konnten.

Der Bundesfinanzhof gab dem Finanzamt Recht, weil der Testamentsvollstrecker nur im Sinne der Gesellschafter und nicht gegen ihre Interessen handeln durfte.



Private Dienstwagennutzung Ungekürzter Arbeitnehmer-Pauschbetrag