Keine Bereicherung des Nacherben

Keine Bereicherung des Nacherben durch eigene Baumaßnahmen zu Lebzeiten des Vorerben in Erwartung eigener Erbnachfolge

Ein Hof wurde im Wege der Nacherbfolge vom Onkel auf den Neffen übertragen. Vorerbin war die Ehefrau des Verstorbenen. Bereits zu ihren Lebzeiten hatte der spätere Hoferbe durch Baumaßnahmen weitere Vermögenswerte in Erwartung seiner späteren Nacherbfolge geschaffen. Im Rahmen der Erbschaftsbesteuerung berücksichtigte das Finanzamt auch diese Grundstücke mit den durch das Lagefinanzamt festgestellten Grundbesitzwerten. Dem Antrag, die von ihm erbrachten Baumaßnahmen als Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen, folgten weder das Finanzamt noch das Finanzgericht.

Auch nach Ansicht des Bundesfinanzhofs sind die Baumaßnahmen nicht als Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen. Allerdings mindert sich die Bereicherung des Hoferben um den Betrag, um den die von ihm durchgeführten Baumaßnahmen den Grundbesitzwert des Grundstücks erhöht haben. Die festgestellten Grundbesitzwerte durften dem steuerpflichtigen Erwerb nicht ohne Korrektur zu Grunde gelegt werden. Sie waren um den Wertzuwachs der durchgeführten Baumaßnahmen zu mindern. Zu diesem Zweck ist formlos ein Grundbesitzwert zu ermitteln, bei dem die Baumaßnahmen weggedacht werden.



Tonnage-Gewinn Kein Vorsteuerabzug