Keine Umsatzsteuerfreiheit

Keine Umsatzsteuerfreiheit für das Betreiben von Fun-Games

Ein Glücksspiel mit Geldeinsatz birgt für den Betreiber des Spiels das Risiko der Gewinnauszahlung und räumt dem Spieler eine Chance auf einen Geldgewinn ein.

Dagegen hat der Spieler bei sog. Fun-Games lediglich die Möglichkeit, seinen Einsatz wiederzuerlangen. Einen Geldgewinn hat er dagegen nicht zu erwarten, so dass der Bundesfinanzhof eine Steuerbefreiung der Umsätze ablehnte.



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