Käufer eines Grundstücks

Notar muss Käufer eines Grundstücks über ungesicherte Vorleistungen belehren

In einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall beurkundete ein Notar einen Bauträgervertrag, in dem die Verkäuferin die Erschließungs- und Anschlusskosten übernahm. Obwohl diese Kosten von der Gemeinde noch nicht festgesetzt worden waren, sollten sie Bestandteil der nach Herstellung des ersten Bauabschnitts fälligen, vom Käufer zu leistenden Abschlagszahlung sein.

Nach Leistung dieser Abschlagszahlung wurde über das Vermögen der Verkäuferin das Insolvenzverfahren eröffnet. Nachdem die Insolvenzverwalterin es abgelehnt hatte, in den Kaufvertrag einzutreten, wurde der Käufer später zu Erschließungskosten in Höhe von ca. 8.600 € herangezogen.

Der Käufer nahm daraufhin den Notar auf Schadensersatz wegen einer Amtspflichtverletzung in Anspruch.

Zu Recht, befand das Gericht. Der Notar habe gegen die ihm obliegende Amtspflicht verstoßen, weil er es bei der Beurkundung des Vertrags unterlassen hatte, seine doppelte Belehrungspflicht zu erfüllen. Er hätte den Käufer auf die Gefahren hinweisen müssen, die mit der vollen Bezahlung der vereinbarten Raten vor tatsächlicher Entrichtung der Erschließungs- und Anschlusskosten durch die Verkäuferin verbunden waren, und Wege aufzeigen müssen, wie dieses Risiko hätte vermieden werden können.



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