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Umsätze aus dem Betrieb einer Sauna in einem Fitness-Center unterliegen dem Regelsteuersatz
Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung bekräftigt, dass Umsätze aus dem Betrieb einer Sauna in einem Fitness-Center dem Regelsteuersatz unterliegen. Dies gilt sowohl dann, wenn der Besuch der Sauna im Rahmen eines Gesamtpakets stattfindet, als auch dann, wenn das Entgelt für das Gesamtpaket nach den einzelnen Leistungen aufgegliedert wird. Der ermäßigte Steuersatz kommt in diesen Fällen nur dann zur Anwendung, wenn der Saunabesuch ärztlich verordnet ist.
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