Gewerblicher Grundstückshandel

Gewerblicher Grundstückshandel durch Verkauf von mehr als drei Anteilen an gewerblich geprägten Grundstücksgesellschaften

Bei einer Veräußerung von mehr als drei Immobilien-Objekten geht die Finanzverwaltung i. d. R. davon aus, dass gewerblicher Grundstückshandel vorliegt. Dass ein Objekt in diesem Sinne auch ein Mitunternehmeranteil sein kann, macht eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs deutlich.

Eine GmbH & Co. KG gründete mit einer GmbH sechs Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Gegenstand dieser Gesellschaften war der Erwerb und die Verwaltung jeweils einer Immobilie. Die sechs Gesellschaften wurden innerhalb eines Monats nach Erwerb der Immobilien an fremde Dritte veräußert. Der Alleingesellschafter erklärte tarifbegünstigte Veräußerungsgewinne.

Nach einer Betriebsprüfung erfasste das Finanzamt den von den verschiedenen Gesellschaften erzielten Gewinn als laufende gewerbesteuerpflichtige Einkünfte im Rahmen von gewerblichem Grundstückshandel. Der Bundesfinanzhof hat dies so bestätigt.



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