I. Steigender Fristendruck
II. Gesetzesvorhaben
III. Gestaltungshinweise für 2003
IV. Sozialvers., Lebensvers.
V. Zivilrecht
I. Steuerrechtliche Informationen/Hinweise
II. Sozialversicherung und Arbeitsrecht
III. Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)
IV. Abgabenordnung, Strafrecht
V. Wirtschaftsrecht
Verkürzung d. Zahlungsschonfrist
steuerl. Identifikationsmerkmale
Jahresbescheinigungen
doppelte Haushaltsführung
elektronische Anmeldung
Lohnsteuer-Jahresausgleich
Ausstellung von Rechnungen
Rechnungen über Kleinbeträge
Fahrausweise als Rechnungen
Angaben in der Rechnung
Rechnungen aufbewahren
Ausweis der Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug
Aufteilung von Vorsteuern
USt-Voranmeldung elektronisch
Haftung nicht abgeführte USt
Vorsteuerabzug Fahrzeuge
DEZEMBER 2004
NOVEMBER 2004
OKTOBER 2004
SEPTEMBER 2004
AUGUST 2004
JULI 2004
JUNI 2004
MAI 2004
APRIL 2004
MÄRZ 2004
FEBRUAR 2004
JANUAR 2004
DEZEMBER 2003
NOVEMBER 2003
OKTOBER 2003
SEPTEMBER 2003
AUGUST 2003
JULI 2003
JUNI 2003
MAI 2003
APRIL 2003
MÄRZ 2003
FEBRUAR 2003
JANUAR 2003

IV. Sozialvers., Lebensvers.

1. Beitragsbemessungsgrenzen und Beiträge ab 2004

Die Beitragsbemessungsgrenzen und Beiträge ab 01.01.2004 wurden vom Bundestag beschlossen.

  Alte Bundesländer  Neue Bundesländer 
1.
Beitragsbemessungsgrenzen
- Renten- u. Arbeitslosenversicherung
 
   
jährlich  61.800,00  52.200,00 
monatlich  5.150,00  4.350,00 
     
- Kranken- u. Pflegeversicherung      
jährlich  41.850,00  41.850,00 
monatlich   3.487,50  3.487,50 
     
2.
Bezugsgröße 
   
jährlich   29.980,00  24.360,00 
     
3.
Versicherungspflichtgrenze
- in der Krankenversicherung
 
   
jährlich  41.850,00  41.850,00 
monatlich  3.487,50  3.487,50 
     
4.
Entgeltgrenze für die
alleinige Versicherungspflicht
des Arbeitgebers
 
   
monatlich  325,00  325,00 
     
5.
Einkommensgrenze für 
   
die Familienversicherung   345,00  345,00 
im Falle von Mini-Jobs  400,00  400,00 
     
6.
Entgeltgrenze für 
   
geringfügige Beschäftigungen   400,00 oder 1/6 des Gesamteink.   400,00 oder 1/6 des Gesamteink.  
     
7.
Beitragssätze 
   
- Rentenversicherung   19,5 %   19,5 %  
- Arbeitslosenversicherung   6,5 %   6,5 %  
- Pflegeversicherung   1,7 %   1,7 %  
- Krankenversicherung  kassenindividuell  kassenindividuell 


2.) Mindestbeitrag zur freiwilligen Rentenversicherung für 2003

Der Mindestbeitrag zur freiwilligen Rentenversicherung für das Jahr 2003 beträgt € 63,38. Beiträge für das Kalenderjahr 2003 können noch bis zum 31.03.2004 bezahlt werden. Dann gilt aber der Beitrag für 2004, dessen Höhe z.Zt. noch nicht bekannt ist.

3.) Lebensversicherungen

Mit Wirkung ab 01.01.2004 senken die Lebensversicherungsgesellschaften den garantierten Rechnungszins für Neuverträge auf 2,75 %. Für Verträge, die bis zum 31.12.2003 abgeschlossen werden, beträgt der Garantiezins noch 3,25 %. Falls man ohnehin den Abschluss einer Lebensversicherung beabsichtigt, empfiehlt es sich daher, den Versicherungsvertrag noch im Jahre 2003 abzuschließen.