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Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen nach dem 31.12.2004 elektronisch übertragen werden
Neben den vielen Neuerungen im Umsatzsteuerrecht werden den Unternehmern und deren Beratern neue Hilfsarbeiten für den Fiskus zugemutet:
Umsatzsteuer-Voranmeldungen für Zeiträume, die nach dem 31.12.2004 enden, sind jeweils bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums auf elektronischem Wege an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten. Einem Verzicht wird das Finanzamt wahrscheinlich nur zustimmen, wenn der Unternehmer oder sein Berater keine EDV-Einrichtung hat, mit der die Übertragung möglich ist.
Die Bearbeitungszeit für die Finanzbuchführungen wird ebenfalls verkürzt, weil die Übertragung bisher zum Ende der Schonfrist möglich war.
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