I. Steigender Fristendruck
II. Gesetzesvorhaben
III. Gestaltungshinweise für 2003
IV. Sozialvers., Lebensvers.
V. Zivilrecht
I. Steuerrechtliche Informationen/Hinweise
II. Sozialversicherung und Arbeitsrecht
III. Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)
IV. Abgabenordnung, Strafrecht
V. Wirtschaftsrecht
Verkürzung d. Zahlungsschonfrist
steuerl. Identifikationsmerkmale
Jahresbescheinigungen
doppelte Haushaltsführung
elektronische Anmeldung
Lohnsteuer-Jahresausgleich
Ausstellung von Rechnungen
Rechnungen über Kleinbeträge
Fahrausweise als Rechnungen
Angaben in der Rechnung
Rechnungen aufbewahren
Ausweis der Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug
Aufteilung von Vorsteuern
USt-Voranmeldung elektronisch
Haftung nicht abgeführte USt
Vorsteuerabzug Fahrzeuge
DEZEMBER 2004
NOVEMBER 2004
OKTOBER 2004
SEPTEMBER 2004
AUGUST 2004
JULI 2004
JUNI 2004
MAI 2004
APRIL 2004
MÄRZ 2004
FEBRUAR 2004
JANUAR 2004
DEZEMBER 2003
NOVEMBER 2003
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USt-Voranmeldung elektronisch

Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen nach dem 31.12.2004 elektronisch übertragen werden

Neben den vielen Neuerungen im Umsatzsteuerrecht werden den Unternehmern und deren Beratern neue Hilfsarbeiten für den Fiskus zugemutet:

Umsatzsteuer-Voranmeldungen für Zeiträume, die nach dem 31.12.2004 enden, sind jeweils bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums auf elektronischem Wege an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten. Einem Verzicht wird das Finanzamt wahrscheinlich nur zustimmen, wenn der Unternehmer oder sein Berater keine EDV-Einrichtung hat, mit der die Übertragung möglich ist.

Die Bearbeitungszeit für die Finanzbuchführungen wird ebenfalls verkürzt, weil die Übertragung bisher zum Ende der Schonfrist möglich war.