I. Steigender Fristendruck
II. Gesetzesvorhaben
III. Gestaltungshinweise für 2003
IV. Sozialvers., Lebensvers.
V. Zivilrecht
I. Steuerrechtliche Informationen/Hinweise
II. Sozialversicherung und Arbeitsrecht
III. Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)
IV. Abgabenordnung, Strafrecht
V. Wirtschaftsrecht
Verkürzung d. Zahlungsschonfrist
steuerl. Identifikationsmerkmale
Jahresbescheinigungen
doppelte Haushaltsführung
elektronische Anmeldung
Lohnsteuer-Jahresausgleich
Ausstellung von Rechnungen
Rechnungen über Kleinbeträge
Fahrausweise als Rechnungen
Angaben in der Rechnung
Rechnungen aufbewahren
Ausweis der Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug
Aufteilung von Vorsteuern
USt-Voranmeldung elektronisch
Haftung nicht abgeführte USt
Vorsteuerabzug Fahrzeuge
DEZEMBER 2004
NOVEMBER 2004
OKTOBER 2004
SEPTEMBER 2004
AUGUST 2004
JULI 2004
JUNI 2004
MAI 2004
APRIL 2004
MÄRZ 2004
FEBRUAR 2004
JANUAR 2004
DEZEMBER 2003
NOVEMBER 2003
OKTOBER 2003
SEPTEMBER 2003
AUGUST 2003
JULI 2003
JUNI 2003
MAI 2003
APRIL 2003
MÄRZ 2003
FEBRUAR 2003
JANUAR 2003

Angaben in der Rechnung

Rechnungen können aus mehreren Dokumenten bestehen. Dabei ist nunmehr klar gestellt worden, dass in einem dieser Dokumente das Entgelt und der darauf entfallende Steuerbetrag jeweils zusammengefasst anzugeben und alle anderen Dokumente zu bezeichnen sind, aus denen sich die übrigen Angaben ergeben, die für eine ordnungsmäßige, den Vorsteuerabzug zulassende Rechnung zu machen sind.

Wenn z. B. Mietverträge als Rechnungen dienen sollen, müssen sämtliche Pflichtangaben in die Verträge aufgenommen werden. Im Hinblick auf die einmalig zu vergebende fortlaufende Rechnungsnummer wird dies wohl kaum zu realisieren sein. Für den Fall, dass zur Miete auch die Umsatzsteuer gezahlt wird, sollte der Vermieter aufgefordert werden, monatlich eine Rechnung mit sämtlichen Pflichtangaben zu übersenden, weil sonst der Vorsteuerabzug beim Mieter gefährdet ist.

Dies gilt auch in anderen Fällen von Dauerschuldverhältnissen.