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Aufhebung der Beschränkung
Die mit Wirkung ab 1996 eingeführte zeitliche Beschränkung des Abzugs für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung auf höchstens zwei Jahre wurde durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts als nicht verfassungskonform angesehen. Die Zweijahresfrist wird nunmehr aufgehoben und außerdem klar gestellt, dass es allein auf die berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung ankommt. Die Änderung gilt erstmals ab dem Veranlagungszeitraum 2003 und außerdem in allen noch offenen Fällen.
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